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Renten­bezüger
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Pensionierung

Die ordentliche Pensionierung erfolgt mit Vollendung des 65. Altersjahres, dem sogenannten Referenzalter. Erfolgt die Pensionierung zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr, spricht man von einer vorzeitigen Pensionierung.

Ihr Sparguthaben in der Pensionskasse können Sie als Altersrente, als Kapitalleistung oder in einer Mischform beziehen, bei der ein Teil als Rente und der andere als Kapital ausbezahlt wird. Die voraussichtliche Altersleistung entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeausweis.

Formulare für

Für die Anmeldung eines Teil- oder Vollkapitalbezugs steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung. Dieser Antrag ist spätestens drei Monate vor dem Rentenanspruch bei der SFS Pensionskasse einzureichen.

Bitte reichen Sie uns raschmöglichst folgende Unterlagen ein:

  • Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein inkl. Zivilstand

Zusätzlich wenn verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft:

  • AHV-Ausweis und Bankverbindung der Hinterbliebenen

Kontakt

SFS Pensionskasse