AdobeStock_451048567
Aktiv
Versicherte
2'543

Versicherte

Die Pensionskasse verwaltet die Altersguthaben der Versicherten gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie den reglementarischen Bestimmungen. Ihr Ziel besteht darin, die zugesicherten Leistungen langfristig zu sichern und eine verlässliche Altersvorsorge zu gewährleisten.

Als versicherte Person profitieren Sie von einer professionellen Verwaltung Ihres Vorsorgekapitals sowie von transparenten Informationen zu Ihren individuellen Ansprüchen.

Formulare für

Mit einem freiwilligen Einkauf in die SFS Pensionskasse wird das Sparguthaben in der Pensionskasse gestärkt und die Altersleistungen (Rente oder Kapital) verbessern sich. Zudem sind Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich begünstigt.

Für weitere Informationen bitte die Pensionskasse kontaktieren.

In Bezug auf Art. 17 Abs.1 Bst.e des Vorsorgereglements der SFS Pensionskasse, hat ein LebenspartnerIn nur Anspruch auf "Leistungen im Todesfall", wenn diese Lebenspartnerschaft der SFS Pensionskasse vorgängig schriftlich mittels Formular bestätigt wurde.

Sie können Ihr Sparguthaben in Ihrer Pensionskasse für die Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum einsetzen. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Vorbezug
2. Pfändung

Details entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Bitte reichen Sie uns raschmöglichst folgende Unterlagen ein:

  • Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein

Zusätzlich wenn verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft :

  • AHV-Ausweis und Bankverbindung der Hinterbliebenen

Kontakt

SFS Pensionskasse